Im Januar machte sich ein 67-jähriger Ausserschwyzer der sexuellen Belästigung schuldig. Er hatte an der Wohnungstür seiner Nachbarin geklingelt, als diese öffnete, sagte er, er brauche Hilfe. Die Nachbarin fragte, wobei er denn Hilfe benötige. Daraufhin packte er sie am Arm, kam ihr näher und sagte ihr, dass er mit ihr Liebe machen wolle. Die Frau fühlte sich durch seine Worte angeekelt und sexuell belästigt. Das habe der Beschuldigte durch sein Handeln zumindest in Kauf genom-men, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl. Der Mann wurde zu einer Busse von 500 Franken verurteilt und muss die Verfahrenskosten von 560 Franken bezahlen.
