Aktuell sind im Kanton Schwyz noch ca. 12'000 Heizöl-Tankanlagen in Betrieb. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf andere Heizsysteme (Erdwärmenutzung, Grundwassernutzung, Fotovoltaik usw.) reduziert sich diese Zahl jährlich um etwa 300 bis 400 Anlagen. Vor fünf Jahren beispielsweise waren noch 14'600 Anlagen in Betrieb.
Fachgerechte Ausserbetriebnahme
Die korrekte Ausserbetriebnahme von Heizöl-Tankanlagen ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Das Gewässerschutzgesetz gibt vor, dass Anlagen mit Heizöl oder anderen wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von Personen ausser Betrieb genommen werden dürfen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung gewährleisten, dass der Stand der Technik eingehalten wird.
Die Konferenz der Kantonalen Umweltschutzämter (KVU) hat entschieden, dass diese Personen die Berufsprüfung «Spezialist für Tanksicherheit» ablegen müssen. In der Praxis heisst dies, dass Ausserbetriebnahmen nur durch anerkannte Tankrevisionsfirmen erfolgen dürfen.
Der Tank gilt dann als ausser Betrieb, wenn er als Heizöltank nicht mehr verwendet werden kann. Der Tank muss komplett geleert, gereinigt und entfettet werden. Alle Leitungen müssen demontiert und sämtliche Öffnungen und Anschlüsse verschlossen werden. Abschliessend muss dem Amt für Umwelt und Energie die Ausserbetriebnahme mittels Rapport gemeldet werden.
