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Kanton
02.10.2023

Zahl der Heizöl-Tankanlagen nimmt ab

Beim Ausserbetriebsetzen von Lageranlagen sind gewisse Vorkehrungen zu treffen, um eine Gewässerverunreinigung durch allenfalls ausgelaufenes Lagergut, restliche Flüssigkeit im Lagerbehälter oder in den Rohrleitungen und irrtümliches Wiederbefüllen von nicht mehr in Betrieb stehenden Lagerbehältern zu verhindern.
Beim Ausserbetriebsetzen von Lageranlagen sind gewisse Vorkehrungen zu treffen, um eine Gewässerverunreinigung durch allenfalls ausgelaufenes Lagergut, restliche Flüssigkeit im Lagerbehälter oder in den Rohrleitungen und irrtümliches Wiederbefüllen von nicht mehr in Betrieb stehenden Lagerbehältern zu verhindern. Bild: Keystone
Du planst einen Wechsel auf ein anderes Heizsystem? Willst deinen Heizöl-Tank ausser Betrieb setzen? Die Ausserbetriebnahme eines Heizöl-Tanks darf gemäss Gewässerschutzgesetz nur durch eine Fachperson vorgenommen werden.

Aktuell sind im Kanton Schwyz noch ca. 12'000 Heizöl-Tankanlagen in Betrieb. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf andere Heizsysteme (Erdwärmenutzung, Grundwassernutzung, Fotovoltaik usw.) reduziert sich diese Zahl jährlich um etwa 300 bis 400 Anlagen. Vor fünf Jahren beispielsweise waren noch 14'600 Anlagen in Betrieb.

Fachgerechte Ausserbetriebnahme

Die korrekte Ausserbetriebnahme von Heizöl-Tankanlagen ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Das Gewässerschutzgesetz gibt vor, dass Anlagen mit Heizöl oder anderen wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von Personen ausser Betrieb genommen werden dürfen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung gewährleisten, dass der Stand der Technik eingehalten wird.

Die Konferenz der Kantonalen Umweltschutzämter (KVU) hat entschieden, dass diese Personen die Berufsprüfung «Spezialist für Tanksicherheit» ablegen müssen. In der Praxis heisst dies, dass Ausserbetriebnahmen nur durch anerkannte Tankrevisionsfirmen erfolgen dürfen.

Der Tank gilt dann als ausser Betrieb, wenn er als Heizöltank nicht mehr verwendet werden kann. Der Tank muss komplett geleert, gereinigt und entfettet werden. Alle Leitungen müssen demontiert und sämtliche Öffnungen und Anschlüsse verschlossen werden. Abschliessend muss dem Amt für Umwelt und Energie die Ausserbetriebnahme mittels Rapport gemeldet werden.

Redaktion March24 & Höfe24