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Kanton
26.09.2023
26.09.2023 11:52 Uhr

Interessenbindungen und Wahlbudgets sind öffentlich

Bild: pp
Am 22. Oktober finden die Nationalrats- und Ständeratswahlen statt. Erstmals kommt für die Ständeratswahlen im Kanton Schwyz das Transparenzgesetz zur Anwendung.

Die Kandidierenden müssen ihre beruflichen und politischen Interessenbindungen vor der Wahl deklarieren. Gleichzeitig muss die Finanzierung der Wahlkampagnen offengelegt werden. Der Kanton Schwyz ist einer der wenigen Kantone, welcher diese Transparenz für die Ständeratswahlen schafft.

Öffentlich einsehbar

Alle Kandidierenden für die Ständeratswahlen haben ihre Interessenbindungen zusammen mit dem Wahlvorschlag eingereicht. Die Interessenbindungen und die Budgets der Wahlkampagnen wurden geprüft und sind unter dem folgenden Link einsehbar. Nach der Wahl werden an gleicher Stelle auch die Schlussrechnungen veröffentlicht.

Unter dem gleichen Link sind auch die Parteienfinanzierungen für das Jahr 2022 zu finden. Ausgewiesen werden Spenden von natürlichen Personen, die 5000 Franken übersteigen, Spenden von juristischen Personen über 1000 Franken und Mandatsbeiträge.

Nationalratswahlen nach Bundesrecht

Im Gegensatz zu den Ständeratswahlen finden die Nationalratswahlen nach Bundesrecht statt. Die Interessenbindungen und Wahlbudgets für die Nationalratswahlen sind deshalb nicht beim Kanton, sondern beim Bund unter dem folgenden Link einsehbar.

 

PD/March24&Höfe24