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Auto & Mobil
20.04.2023

Baar: Senior auf Trottoir von Elektro-Trottinett angefahren

Das Fahren von  E-Trottis ist erst ab 14 Jahren erlaubt – ab 16 darf man sie auch ohne Führerschein fahren.
Das Fahren von E-Trottis ist erst ab 14 Jahren erlaubt – ab 16 darf man sie auch ohne Führerschein fahren. Bild: zuposta
Ein junger E-Scooter-Fahrer hat einen älteren Mann auf dem Trottoir erfasst. Der 80-Jährige wurde verletzt. Der Vorfall hat sowohl für den Jugendlichen wie für seinen Erziehungsberechtigten strafrechtliche Konsequenzen. Die Polizei ruft die Regeln für Trendfahrzeuge in Erinnerung.

Vor zwei Wochen wurde ein 80-jähriger Fussgänger auf dem Trottoir beim Kreisel Neugasse/Weststrasse in Baar von einem Jugendlichen auf einem Elektro-Stehroller angefahren. Der Senior wurde dabei erheblich verletzt und musste sich für mehrere Tage in Spitalpflege begeben. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der beschuldigte Jugendliche keine Fahrberechtigung für den Elektro-Stehroller hat. Denn er ist erst 13 Jahre alt und E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren mit der Mofaprüfung gefahren werden. Zudem war der Stehroller nicht für den Strassenverkehr zugelassen.

Der 13-Jährige muss sich bei der Jugendanwaltschaft wegen mehrerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten. Angezeigt wurde auch der Vater des Jungen, weil er ihm den nicht vorschriftsgemässen Stehroller trotz fehlender Fahrberechtigung überlassen hatte. Der E-Scooter bleibt gemäss Anordnung der Jugendanwaltschaft sichergestellt.

So verhälst du dich richtig

Zur Erinnerung: Für E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder: 

  • Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Mit E-Scootern muss man auf Radwegen oder Fahrradstreifen fahren. Fehlt ein Fahrradstreifen, muss die Strasse benützt werden. 
  • Die E-Scooter müssen mit einer Vorder- und Hinterbremse, einem Rück- und Vorderlicht sowie einer Klingel oder Glocke ausgerüstet sein. 
  • Jugendliche von 14 bis 16 Jahren benötigen den Führerausweis Kategorie G oder M (ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich). 
  • Ein Kontrollschild ist nicht nötig. 
  • Das Tragen eines Helms ist nicht obligatorisch. Aus Sicherheitsgründen wird aber empfohlen, einen Kopfschutz zu tragen. 
  • Die E-Scooter sind für eine Person zugelassen, somit dürfen nicht zwei oder mehrere Personen gleichzeitig auf einem Fahrgerät unterwegs sein. Beim Kauf ist zwingend darauf zu achten, ob das Trendfahrzeug für den Strassenverkehr zugelassen ist. 
Zuger Polizei