Beschimpfungen, Unterstellungen, Drohungen – ja die spätherbstliche Gemeindeversammlung in Tuggen hatte es in sich. So war es für die Teilnehmenden wenig erstaunlich, dass Herman Pfister im Nachgang beim Verwaltungsgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht hatte.
Beschwerde abgewiesen
Diese wurde in den vergangenen Wochen behandelt und schliesslich auch beurteilt. Das Resultat: Die Beschwerde wurde abgewiesen, wie vonseiten Verwaltungsgericht gestern auf Anfrage bestätigt wurde.