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Tuggen
01.02.2023
01.02.2023 08:43 Uhr

Wieder alles im Lot in Tuggen?

Bild: Silvia Gisler, Redaktion march24 & höfe24
Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat die Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen, die nach der Gemeindeversammlung eingereicht worden ist. Gemeindepräsident René Knobel ist mit dem Entscheid zufrieden.

Beschimpfungen, Unterstellungen, Drohungen – ja die spätherbstliche Gemeindeversammlung in Tuggen hatte es in sich. So war es für die Teilnehmenden wenig erstaunlich, dass Herman Pfister im Nachgang beim Verwaltungsgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht hatte.

Beschwerde abgewiesen

Diese wurde in den vergangenen Wochen ­behandelt und schliesslich auch beurteilt. Das Resultat: Die Beschwerde wurde abgewiesen, wie vonseiten Verwaltungsgericht gestern auf Anfrage bestätigt wurde.

«Wir sind froh, endlich einen Gerichtsentscheid zu haben.»
René Knobel, Gemeindepräsident Tuggen

Budget und Steuerfuss haben Gültigkeit erlangt

Tuggens Gemeindepräsident René Knobel erklärte am Telefon, dass er froh sei, endlich einen Gerichtsentscheid zu haben. Sicher auch, weil er seinen Aussagen zufolge «vollumfänglich» – also in jedem einzelnen Punkt – zugunsten der Gemeinde ausgefallen sei. «Somit haben das Budget der Gemeinde Tuggen und der Steuerfuss von 139 Prozent einer Einheit per sofort Gültigkeit erlangt», so Knobel.

Geht der Fall ans Bundesgericht?

Wie in einem solchen Verfahren üblich, kann das Urteil von Beschwerdeführer Herman Pfister innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob er dies tun wird, wollte er auf Anfrage nicht beantworten. Er bezweifle aber, dass die Aussage stimme, dass Budget und Steuerfuss per sofort Gültigkeit erlangt haben.

Stefan Grüter, Redaktion march24 & höfe24