Das Verdikt des Schwyzer Kantonsrates im vergangenen Juli war klar: Mit 87 zu 0 Stimmen genehmigte er den Kredit von 20,5 Mio. Franken für den Ausbau des Kantonsstrassen-Teilstücks Holeneich–Lägeten in Tuggen. Als «längst überfällig» wurde dieser Ausbau bezeichnet, weil der knapp zwei Kilometer lange Strassenabschnitt nicht zuletzt für den Langsamverkehr ein gefährliches Nadelöhr darstellt.
Schon während der Kantonsratsdebatte kristallisierte sich eine vorgesehene, vier Meter hohe Stützmauer in diesem als Wildkorridor eingetragenen Gebiet als «Pièce de Résistance» heraus. Und das hat sich jetzt bewahrheitet: Das Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde von Umweltverbänden gutgeheissen und das kantonale Baudepartement zurückgepfiffen.
Wieder Jahre, bis mit den Arbeiten begonnen werden kann
Wie Baudirektor André Rüegsegger gegenüber unserer Zeitung auf Anfrage erklärte, mache das Baudepartement von der Weiterzugsmöglichkeit ans Bundesgericht keinen Gebrauch, sondern gehe stattdessen über die Bücher. «Wir müssen nicht gerade wieder bei 0 anfangen, doch der geplante Baubeginn im Jahr 2024 wird sich um Monate, wenn nicht Jahre hinauszögern», so der Baudirektor. Zudem dürfte der bewilligte 20,5-Mio.-Fr.-Kredit nicht ausreichen.