Ein Schwyzer Autofahrer muss 300 Franken Busse zahlen und einen Monat auf den Führerausweis verzichten. Er kämmte sich während der Fahrt auf der Autobahn mit der Hand die Haare und fuhr dabei Schlangenlinien. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen.
In Oberrieden Schlangenlinie gefahren
Der bestrafte Autolenker war der Polizei im April 2019 auf der Autobahn A3 in Oberrieden ZH wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Die zivilen Polizisten filmten die Schlangenfahrt des Mannes. Bei der anschliessenden Kontrolle gab dieser an, sich mit der Hand die Haare gekämmt und dabei in den Rückspiegel geschaut zu haben. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Gegen die Busse des Statthalteramtes von zunächst 500 Franken wegen einfacher Verkehrsregelverletzung setzte sich der Mann zur Wehr. Sie wurde auf 300 Franken gesenkt. Danach kam jedoch das verwaltungsrechtliche Verfahren ins Rollen. Und das Schwyzer Verkehrsamt ordnete im Juli 2019 wegen mittelschwerer Widerhandlung den Entzug des Führerausweises für einen Monat an.
Und dabei bleibt es auch. Weder das Schwyzer Verwaltungsgericht noch das Bundesgericht folgten den Argumenten des Autolenkers, wonach die Widerhandlung nur Bagatellcharakter habe.
Vollständiger Bericht in den Printzeitungen «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» zu lesen.