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Auto & Mobil
06.09.2022
05.09.2022 17:19 Uhr

Die Motorfahrzeugsteuer für E-Autos soll im Kanton Schwyz gesenkt werden

E-Autos sind derzeit im Kanton Schwyz steuerlich benachteiligt. (Symbolbild)
E-Autos sind derzeit im Kanton Schwyz steuerlich benachteiligt. (Symbolbild) Bild: unsplash.com
Wer ein Auto mit emissionsfreiem Antrieb besitzt, war bislang steuerlich benachteiligt. Der Kanton Schwyz will dies nun ändern. Der Regierungsrat schlägt eine Anpassung der Bemessungsgrundlage vor. So soll die Steuer für Autos mit batterieelektrischem oder Wasserstoffantrieb sinken.

Die Anzahl an Erstinverkehrssetzungen von Personenwagen mit emissionsfreiem Antrieb, sprich E-Autos und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Antrieb, ist gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei jüngst stark angestiegen und hat erstmals eine repräsentative Auswertung hinsichtlich ihrer Verkehrssteuerbelastung zugelassen. Der Anteil solcher Fahrzeuge betrug bei den Personenwagen im vierten Quartal 2021 stolze 20,5 Prozent. Per Stichtag 13. Juli 2022 seien im Kanton Schwyz 2346 Personenwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb zugelassen gewesen. «Dabei stellte sich heraus, dass für diese Fahrzeuge im Gesamtvergleich ein übermässiger steuerlicher Nachteil besteht», so die Mitteilung. Der Regierungsrat schlage darum eine Anpassung der Bemessungsgrundlagen vor. Diese liege bei den Parteien und interessierten Verbänden bis zum 5. Dezember zur Vernehmlassung vor.

Steuerlicher Nachteil soll aufgehoben werden

Der Grund für diese Benachteiligung: Eine Auswertung hat gezeigt, dass die durchschnittliche Motorleistung von Elektrofahrzeugen deutlich über dem Durchschnitt der restlichen Fahrzeuge liegt und somit auch die Steuerbelastung entsprechend höher ist. «So liegt die durchschnittliche Jahressteuer der rund 106 000 im Kanton Schwyz registrierten Personenwagen bei 402.50 Franken pro Fahrzeug», schreibt die Staatskanzlei. Bei den Elektrofahrzeugen allein betrage die durchschnittliche Jahressteuer hingegen 648.50 Franken pro Fahrzeug. Diese Differenz ergebe sich, weil im geltenden Recht die Motorleistung die Hauptbemessungsgrundlage für die Steuererhebung bei den leichten und schweren Personenwagen, leichten Motorwagen und Kleinbussen darstelle. «Damit erweist sich der geltende Bemessungsgrundsatz nur noch teilweise als sachgerecht und setzt auch keine zusätzlichen Anreize zum Einsatz energie- und umwelteffizienter Fahrzeuge», so das Communiquee.

Neue Gewichtung der Bemessungsgrundlagen

«Die Gesetzesrevision sieht vor, die heutigen Bemessungsgrundlagen Leistung und Gesamtgewicht beizubehalten», heisst es weiter. Bei leichten und schweren Personenwagen, leichten Motorwagen und Kleinbussen mit emissionsfreiem Antrieb solle das Gesamtgewicht jedoch eine höhere Gewichtung bekommen. Damit soll sich die durchschnittliche Jahressteuer von 648.50 Franken auf 379 Franken reduzieren, was einer Senkung von 41,5 Prozent entspricht. «Mit dieser Anpassung der Bemessungsgrundlagen kann die heute durchschnittlich höhere Besteuerung der Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb eliminiert und ein zusätzlicher Anreiz zum Einsatz von CO2-emissionfreien Fahrzeugen geschaffen werden», so die Staatskanzlei.

Redaktion March 24 und Höfe 24