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Kanton
08.08.2022

Bundesverwaltungsgericht lehnt Axen-Beschwerde ab

Vorläufig Grünes Licht für den Bau der neuen Axenstrasse.
Vorläufig Grünes Licht für den Bau der neuen Axenstrasse. Bild: zvg
Vorläufig Grünes Licht für den Bau der neuen Axenstrasse: Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der Umweltverbände ab. Nun droht aber der Weiterzug ans Bundesgericht.

«Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt die hohe Professionalität des Projekts A4 Neue Axenstrasse und seine Rechtskonformität», lassen sich die beiden Baudirektoren, Landammann André Rüegsegger (Kanton Schwyz) und Regierungsrat Roger Nager (Kanton Uri) in einer gemeinsamen Medienmitteilung vom Freitag zitieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Interkantonalen Axenkomitees abgewiesen. Dieses besteht aus der Alpeninitiative, den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz sowie den Sektionen Uri und Schwyz des Verkehrs-Clubs der Schweiz. Die Umweltverbände, welche befürchten, dass die neue Strasse mehr Verkehr mit sich bringen wird, waren in erster Linie an das Gericht gelangt, weil sie die rechtliche Legitimität des Projekts in Abrede stellten. Dieses hat die umstrittene Aufklassierung der Axenstrasse zwischen Brunnen und Flüelen zu einer Nationalstrasse der zweiten Klasse aber nicht beanstandet. Auch die Argumente der Verbände in Bezug auf den Naturschutz waren dem Gericht nicht stichhaltig genug.

Nach über 20 Jahren einen Schritt weiter

Das Urteil bringt die Planung für den Bau der acht Kilometer langenStrasse mit zwei Tunnels (Morschacher- und Sisikonertunnel) nun einen grossen Schritt weiter. Nach Abschluss der Vorarbeiten und nach der erforderlichen öffentlichen Ausschreibung könnte 2025 mit den eigentlichen Hauptarbeiten begonnen werden. Die neue Strasse wäre dann 2033 fertig – nach über 20 Jahren.

Weiterzug ans Bundesgericht möglich

Die Umweltverbände können den Entscheid jedoch ans Bundesgericht weiterziehen. Dies werde nun geprüft. «Nun stehen die Analyse des Urteils und die Prüfung an», heisst es in der Mitteilung des Interkantonalen Axenkomitees vom Freitag. Danach würden die Organisationen über einen allfälligen Weiterzug entscheiden. Zeit dafür haben diese noch bis Mitte September.

Anouk Arbenz, Redaktion Höfe24 und March24