Der Frühling lockt aufs Zweirad – ob für die Fahrt zur Schule, zur Arbeit oder für den Ausflug in die Natur. Viele Gänge erleichtern das Trampen, noch leichter gehts mit dem elektrischen Motor. Doch nicht nur das: Mit Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h sorgt das E-Bike zugleich für noch mehr Fahrtwind.
Nun aber aufgepasst: Für alle, die mit dem E-Bike durch die Strassen düsen, gilt bald, was für Auto-, LKW und Motorradfahrer ohnehin schon obligatorisch ist, nämlich: das Tagfahrlicht.
Ruhendes Vorder- und Rücklicht
In Kraft tritt das Gesetz ab dem 1. April. Es schreibt vor, dass bei guten Sichtverhältnissen vorne am E-Bike ein weisses, ruhendes Licht eingeschaltet ist. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen muss zudem ein ruhendes rotes Rücklicht brennen. Nicht erlaubt sind übrigens Blinklichter als einziges Velolicht – diese dürfen nur als ergänzende Lichtquelle benutzt werden. Die Gesetzesänderung soll bezwecken, dass die E-Bikes von entgegenkommenden Verkehrsteilnehmenden besser – früher und bereits aus weiterer Distanz – wahrgenommen werden können. Pflicht ist das Licht zu jeder Tageszeit auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Wer ohne Licht unterwegs ist und erwischt wird, kann mit 20 Franken gebüsst werden.
Wann es sich lohnt, das Licht einzubauen
E-Citybikes sind häufig schon mit eingebauten Lichten ausgestattet. Nicht so die elektrischen Rennvelos und Mountainbikes. Wer eine der letzteren beiden Ausführungen besitzt, stellt sich nun vielleicht die Frage: Licht gleich einbauen oder weiter mit dem akku-/ batteriebetriebenen Licht herumkurven? Auf Anfrage gibt Patrik Hensel von der Bikefittery GmbH in Wangen Auskunft. Der Veloexperte erklärt: «Die E-Bikes sind meistens so ausgerüstet, dass der Motor Anschlüsse für das Licht hat und über die Bedieneinheit geschaltet werden kann.» Würde man sich also dazu entscheiden, das Licht einbauen zu lassen, müsste das Gefährt für die Stromgewinnung nicht zusätzlich ausgebaut werden. Dennoch: Die Montage des Lichts hat auch ihren Preis. Hensel weist jedoch darauf hin, dass Stecklichter wiederum regelmässig aufgeladen respektive die Batterien ausgewechselt werden müssen.«Wer mehrstündige Touren macht oder jeden Tag zur Arbeit radelt, derjenigen Person empfehle ich, das Licht einbauen zu lassen.»
Elektro-Fahrzeuge für Kinder nicht erlaubt
Laut den gesetzlichen Bestimmungen gehören E-Bikes und Elektro-Trottinetts zur Fahrzeugkategorie der Motorfahrräder. Bei den Elektrovelos wird ausserdem zwischen zwei Schnelligkeitskategorien unterschieden. Die «langsamen» E-Bikes werden durch den Motor bis 25 km/h unterstützt, die «schnellen» bis maximal 45 km/h. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen sich mit dem Elektrovelo der langsamen Kategorie fortbewegen – vorausgesetzt die Fahrerin oder der Fahrer besitzt einen Fahrausweis für Motorfahrräder der Kategorie M. Ab dem Alter von 16 Jahren ist das Fahren eines E-Bikes mit Höchstgeschwindigkeit 25 km/h auch ohne den Ausweis erlaubt. Anders ist es jedoch bei der Kategorie der schnellen E-Bikes: Hier brauchen auch über 16-Jährige den Fahrausweis für Motorfahrräder der Kategorie M.
Alle aktuellen Grundregeln stehen übrigens im «Velo-Knigge» des Bundesamts für Strassen (Astra).