An der Fasnacht schaut so manch eine oder einer mal zu tief ins Glas. Dass man sich danach nicht ans Steuer setzen soll, ist eigentlich selbstverständlich – und dennoch kommt es immer wieder vor, dass man mit zu viel Alkohol im Blut durch die Strassen kurvt.
Vermehrt Kontrollen der Fahrfähigkeit
Um dem entgegenzuwirken, überprüfte der Zentralschweizer Polizeikorps in der Zeit vom 5. Februar bis 1. März insgesamt 2561 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker auf ihre Fahrfähigkeit. Bei den Kontrollen erwiesen sich 160 Personen als nicht fahrfähig. Das sind gegenüber dem Vorjahr 26 Personen weniger. Dies ergibt in diesem Jahr eine Fahrfähigkeit von rund 94 Prozent (Vorjahr rund 93 Prozent).
60 Personen mussten Fahrausweis abgeben
Nicht mehr weiterfahren, durften drei Männer, welche dem Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss unterstehen, wie dies zum Beispiel Chauffeure im berufsmässigen Personentransport tun. Die drei Fahrer hatten sich mit einem Alkoholwert von 0,05 mg/l oder mehr ans Steuer gesetzt. Bei 16 Männern und zwei Frauen mass die Polizei einen Alkoholwert zwischen 0,25 bis 0,39 mg/l. Eine qualifizierte Alkoholkonzentration von 0,4 mg/l oder mehr wiesen insgesamt 31 Personen auf, davon waren mit 28 Lenkern ebenfalls die Männer in der Mehrzahl.
Drogeneinfluss bei 32 Männern
Unter Drogeneinfluss bewegten sich insgesamt 32 Männer in einem Fahrzeug fort. Wegen der Einnahme von Medikamenten war bei drei Personen die Fahrfähigkeit nicht gegeben. Ebenfalls nicht mehr fahren dürfen, hätten zwei übermüdete Fahrzeuglenkende. Die Weiterfahrt wurde bei 71 Personen verweigert und insgesamt 56 Männer und vier Frauen wurden ihren Fahrausweis auf der Stelle los.