von Patrizia Baumgartner
Am 17. April 2019 um 6.40 Uhr fuhr der Angeklagte, ein 41-jähriger Informatiker, mit seinem Renault mit St. Galler Nummer auf dem äussersten Überholstreifen auf der A3 Höhe Pfäffikon in Richtung Zürich. Er bremste zweimal abrupt von 120 auf etwa 80 Stundenkilometer ab.
Der Fahrer des nachfolgenden weissen Audis mit Zürcher Kennzeichen musste ebenfalls stark bremsen, da er nur wenig Abstand zum Renault hatte. Nach dem zweiten Bremsmanöver wechselte der Audi-Fahrer auf die mittlere Spur und wollte den 41-Jährigen rechts überholen.
Auf dem Busparkplatz gestritten
In der Folge kollidierten die beiden Autos, die hintere Stossstange des Audis touchierte die Front des Renaults.
Bei der Raststätte Fuchsberg sei der Renault-Fahrer unvermittelt ausgefahren und habe dabei die Sperrfläche und doppelte Sicherheitslinie überquert.
Der Audi folgte ihm, die beiden Männer hatten auf dem Busparkplatz eine kurze verbale Auseinandersetzung, dann stiegen beide wieder ein und fuhren los. Noch am gleichen Morgen suchte der Audi-Fahrer die Polizei auf, der St. Galler jedoch fuhr mit seiner Familie wie geplant in den Europapark.
Die längere Verhandlung startete mit der Befragung des Renault-Fahrers. Der Mann aus Kaltbrunn schilderte, dass er ausser seiner Frau auch noch seine zwei jungen Söhne dabei hatte. «Der Verkehr war dicht, ich musste bremsen», so der Angeklagte.
Ausführlicher Bericht in der Ausgabe vom 27. Mai.