Wer sie noch nicht hat, sollte sich die Autovignette noch heute besorgen. Ab morgen ist der violette Kleber mit der Nummer 22 darauf Pflicht für alle, die auf Schweizer Autobahnen und Schnellstrassen unterwegs sind.
Bezogen werden kann die Vignette für 40 Franken bei der Post, bei Tankstellen, Garagen, bei kantonalen Strassenverkehrsämtern und an besetzten Zollstellen.
Wo anbringen?
Was das Auto betrifft, so wird die Vignette an der inneren Seite der Frontscheibe angebracht. Dies entweder in der oberen Ecke links oder in der Mitte hinter dem Rückspiegel.
Beim Motorrad muss sie an einem Bestandteil kleben, welcher nicht oder nur schwer entfernbar ist – etwa dem Tank oder dem Gabelholm. Ausserdem sollte die Vignette beim Motorrad oder dem Fahrzeug-Anhänger leicht zugänglich und gut sichtbar sein.
Übertragen nicht erlaubt
Erst lesen, dann kleben – das lohnt sich auf jeden Fall: Von einem Umplatzieren der Vignette rät die Schwyzer Polizei nämlich ab, sagt Mediensprecher David Mynall. Es erwecke sonst den Eindruck, als ob die Vignette zuvor in einem anderen Fahrzeugangebracht worden sei. Das Übertragen des Klebers ist nämlich nicht zulässig. «Man riskiert damit eine Busse», erklärt Mynall.
Auszutauschen ist die Vignette übrigens selbst nach dem Ersetzen einer beschädigten Windschutzscheibe. Kann die Inhaberin oder der Inhaber des Fahrzeugs aber nachweisen, dass auf der beschädigten Scheibe eine Vignette angebracht war, wird die neue von der Versicherung bezahlt.
Pokern lohnt sich nicht: 200 Franken Busse
Wird jemand ohne eine gültige Vignette auf der Autobahn erwischt, so werde die betreffende Person nicht etwa verwarnt, sondern direkt mit 200 Franken gebüsst. Nicht inbegriffen im Betrag sind die Kosten der Vignette – diese muss zusätzlich erworben werden.
Gar keine Gnade kennt das Gesetz übrigens bezüglich Fälschungen. Mynall führt aus: «Es kommt zur Anzeige wegen Fälschens von amtlichen Wertzeichen. Bei diesem Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.»