Die aktuell geltenden Covid-19-Massnahmen hat der Bundesrat bis am 24. Januar befristet. Wie soll es jetzt weitergehen? Der Schwyzer Regierungsrat hat dem Bundesrat seine Meinung mitgeteilt.
Kürzere Befristung der Massnahmen
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz unterstütze die Absicht des Bundesrats, die aktuell geltenden Massnahmen angesichts der hohen Fallzahlen und der unsicheren weiteren Entwicklung weiterzuführen. Er verlangt jedoch eine Befristung bis zum 28. Februar,« um auf eine sich ändernde Lage reagieren zu können». Der Regierungsrat stimmt auch der geplanten Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenenzertifikaten auf 270 Tage zu, damit die Zertifikate die EU-Anerkennung behalten.
Priorisierungen bei Tests möglich
Aufgrund der hohen Fallzahlen stossen die Laborkapazitäten bei der Auswertung von PCR-Tests an Grenzen. Der Schwyzer Regierungsrat stimme deshalb der bundesrätlichen Absicht zu, eine Priorisierung beim Testzugang vorzunehmen. «Tests sollen primär nach medizinischer Notwendigkeit und in zweiter Linie bei symptomatischen Personen eingesetzt werden.»
Unterstützt wird auch der Vorschlag des Bundesrats, einen grundsätzlichen Wechsel bei den Quarantäne- und Isolationsbestimmungen zu prüfen. «Angesichts der hohen Viruszirkulation könnte die behördliche Anordnung von Quarantäne und Isolation durch die eigenverantwortliche Selbstquarantäne und Selbstisolation ersetzt werden», heisst es in der Medienmitteilung.