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Kanton
09.12.2021
10.12.2021 10:54 Uhr

Kanton Schwyz verordnet Maskenpflicht an allen Schulen – dies sorgt für Kritik

Die neuen Massnahmen sorgen bei kritischen Stimmen für Kopfschütteln, Unverständnis und Widerstand. Gegner und Gegnerinnen der Massnahmen rufen zum Protestmarsch auf oder wehren sich mit Petitionen gegen die Maskenpflicht.
Die neuen Massnahmen sorgen bei kritischen Stimmen für Kopfschütteln, Unverständnis und Widerstand. Gegner und Gegnerinnen der Massnahmen rufen zum Protestmarsch auf oder wehren sich mit Petitionen gegen die Maskenpflicht. Bild: Linth24
Ab kommenden Montag bis und mit 24. Januar gilt an allen Schwyzer Schulen eine Maskentragpflicht. Der Grund: Die Zahl der Ansteckungen und Quarantänefälle aufgrund von Covid-19 in den Klassen hat einen neuen Höchststand erreicht. Die Maskentragpflicht sorgt bei den Eltern für Aufsehen.

Aktuell befinden sich gemäss einer Medienmitteilung des Kantons Schwyz 475 Kinder und Jugendliche in Isolation, weitere 591 sind in Quarantäne. Zudem fallen mehr als 80 Lehrpersonen aufgrund von Covid-19 aus. Die Primarschulen dreier Gemeinden mussten aufgrund der zahlreichen Absenzen zu Fernunterricht übergehen. Vor allem die unteren Klassen sind davon betroffen, da sich diese Schülerinnen und Schüler noch nicht impfen lassen können und meist auch ein enger Kontakt zwischen ihnen besteht.

Präsenzunterricht soll weiterhin stattfinden

Das Bildungsdepartement will möglichst den Unterricht vor Ort gewährleisten können. Denn um den Bildungsauftrag erfüllen zu können, sei es von zentraler Bedeutung, dass der Schulbetrieb im Präsenzunterricht erfolgt. Darum verfügt es, abgestimmt mit den verschärften Massnahmen des Bundes, ab kommenden Montag, 13. Dezember, bis zum 24. Januar an allen Schulen des Kantons Schwyz eine Maskentragpflicht. Diese betrifft Schülerinnen und Schüler ab der 1. Primarklasse, sowie das gesamte Schulpersonal. Die Maskenpflicht gilt in sämtlichen Innenräumen, während des Unterrichts und in der Betreuung. Ebenso gilt die angeordnete Massnahme für den Sportunterricht, sofern dieser nicht im Freien stattfinden kann.

Mit dieser Massnahme will das Bildungsdepartement die Infektionsketten durchbrechen und Quarantäneanordnungen für ganze Klassen oder gar Schulen vermeiden. Neben den neuen Massnahmen sollen die Schulen weiterhin flächendeckend repetitive Tests ab der 3. Primarklasse anbieten.

Missverständnis in der offiziellen Kommunikation

Diese Nachricht sorgt bei den Eltern im Kanton Schwyz für Aufsehen. Die angeordneten Massnahmen stiessen im Kanton bei einigen Frauen und Männern auf Widerstand. Diese kritisierten allerdings nicht nur die Massnahmen, sondern auch die Art und Weise, wie der Kanton diese kommuniziert hat. So wurden die Schulen am 7. Dezember in einem offiziellen Brief vom kantonalen Bildungsdepartement über die angeordnete Maskenpflicht informiert. Die offizielle Medienmitteilung auf der Kantons-Website blieb vorerst allerdings aus. Stattdessen verkündete der Kanton, ebenfalls am 7. Dezember, lediglich, was schweizweit schon bekannt war. Für Verwirrung sorgte dabei der Titel, der als Satz auch in der Medienmitteilung vorkam: «Es gilt betreffend Maskentragpflicht ausschliesslich Bundesrecht.» So fragten sich einige: Inwiefern steht diese Mitteilung im Zusammenhang mit der Mitteilung, welche an die Schulen ging?

Die offizielle Verkündung der neuen Maskenregelung in der Volksschule folgte schliesslich gestern Vormittag in Kurzform. Allerdings auch hier nicht ganz unmissverständlich formuliert. So heisst es: «In Abstimmungen mit den Massnahmen des Bundes [...]». Wie ist das zu verstehen? Nach wie vor ist es nämlich nicht der Bund, der die Massnahmen für die obligatorischen Schulen bestimmt, sondern die Kantone.

Auf Anfrage erklärt Patrick von Dach vom Bildungsdepartement schriftlich: «Der Bundesrat hat in seiner Zuständigkeit per 6. Dezember die Massnahmen verstärkt, unter anderem mit einer ausgeweiteten Maskenpflicht. Er hat die Kantone aufgefordert, in ihrer Zuständigkeit (und somit auch für das Bildungswesen) ebenfalls weiterführende Massnahmen zu beschliessen.»

Gegnerinnen und Gegner wehren sich

Letztendlich sorgen die neuen Massnahmen bei kritischen Stimmen für Kopfschütteln, Unverständnis und Widerstand. Gegner und Gegnerinnen der Massnahmen rufen zum Protestmarsch auf oder wehren sich mit Petitionen gegen die Maskenpflicht.

Erika Unternährer, Redaktion March 24 und Höfe 24